Eine Einkommensteuererklärung besteht aus dem Mantelbogen und den Anlagen für jeweils eine Einkunftsart.
Im Mantelbogen werden die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen erfasst, wie etwa Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit und Familienstand. Außerdem werden hier die Ausgaben aufgeführt, die nicht mit einer Einkunftsart zusammenhängen. Dazu zählen die Sonderausgaben und die außergewöhnliche Belastungen.
Das Steuerrecht kennt verschiedene Einkunftsarten, die in den entsprechenden Anlagen zur Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Hinsichtlich der folgenden Einkünfte werden bereits im laufenden Jahr Gestaltungsempfehlungen gegeben. Die Jahresabschlüsse werden in der individuellen Zusammenarbeit mit den Mandanten erstellt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.
Durch Zusammenstellung sämtlicher Einkünfte erhält man den Gesamtbetrag der Einkünfte. Vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, auf das dann der Einkommensteuertarif angewendet wird.